Finanzierung der Praxis

Wer eine neue Praxis eröffnen oder eine bestehende Ordination übernehmen möchte, wird mit zahlreichen Anschaffungen und baulichen Adaptierungen konfrontiert. Dazu gehören u.a. die entsprechende Einrichtung, medizinisch-technische Geräte, EDV-Anlage und barrierefreie Maßnahmen. Für die Aufbringung des notwendigen Kapitals ist die richtige Finanzierung ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dabei spielen die Investitions- und Kapitalplanung sowie ein Businessplan eine wichtige Rolle.

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Unterlagen für ein Bankgespräch

  • Konzept/Businessplan
  • Planrechnung für ersten 3 bis 5 Jahre
  • Investitionsplan / Kostenvoranschläge
  • bei Ordinationsübernahme: Bilanzen oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen 
  • aktuelle Anzeige von Finanzamt und Krankenkasse

Businessplan

In einem Businessplan fassen Sie Ihr Unternehmenskonzept und die Ergebnisse Ihrer Planungsaktivitäten schriftlich zusammen. Ein detaillierter Businessplan ist nicht nur für die Bank, sondern viel mehr für Sie selbst wichtig. Mehrere Studien zeigen, dass Gründungen mit einem Businessplan erfolgreicher verlaufen als andere. Er gibt einen Überblick und Orientierung in der Gründungsphase und im laufenden Ordinationsbetrieb. 

Ein derartiger Zukunftsplan sollte mehrere Faktoren beleuchten. 

Präsentation der Praxisstrategie mit der individuellen Vorstellung der Ärztin oder des Arztes. Es werden das Angebot und die Leistungen sowie die Unterschiede zu anderen Ordinationen im Marktumfeld aufgezeigt. Welche besonderen Leistungen / Ausbildungen heben Sie von den anderen ab? Wer sind Ihre Patienten und passen Sie zu Ihren Schwerpunkten? Es werden die Aspekte zur Standortwahl und Öffnungszeiten dargelegt, die Mitarbeiterbeschäftigung und etwaige künftig angedachte Erweiterungen vorgestellt. Beabsichtigte Marketingmaßnahmen und eventuelle Kooperationen mit Berufskollegen erklärt. 

Der Erfolgsplan für die ersten Jahre und der Finanzplan runden das Gesamtbild ab.

Erfolgs- und Liquiditätsplan

Der Erfolgs- und Liquiditätsplan beschreibt, wann die Praxis welche Zielumsätze erwirtschaften soll und wann welche Investitionen getätigt werden. Es ist eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen aus Privat- und ggf. Kassenleistungen, Vermietung etc. und den Ausgaben. Nach Aufstellung der monatlichen Fixkosten empfehlt es sich, den Erfolgsplan gerade in der Anfangsphase zumindest quartalsweise herunter zu brechen, da die Einnahmen noch unregelmäßig sein können. 

Der Liquiditätsplan errechnet aus den Zahlen des Erfolgsplanes den Cash-Flow ohne Abschreibungen und Rückstellungen. Der Cash-Flow ist ein wichtiger Parameter für die Tilgung des Praxisdarlehens und Bezahlung der Einkommenssteuer. Erst danach soll das verfügbare Geld aus der Praxis für die privaten Aufwendungen kalkuliert werden. 

Es wird empfohlen ein belastbares Gesamtbudget zu erstellen und nicht zu eng zu kalkulieren. Auch die Erstellung eines Best- und Worst-Case Szenarios ist sinnvoll.

Einnahmen – Ausgaben = Gewinn vor Steuer
+ AfA
– Privatanteile
= Cash-Flow I
– Einkommenssteuer
– Tilgung Praxisdarlehen
= Cash-Flow II (verfügbares Geld aus der Praxis)
+ Nettogehalt Partner
+ Einkommen unselbständiger Tätigkeit
– Private Lebenskosten 
= freie Liquidität

Investitionsplan

Der Investitionsplan ist eine Aufstellung sämtlicher Aufwendungen, für welche Sie Geld in die Hand nehmen müssen. Investitionen bedeuten langfristige Kapitalanlagen. Daher sind richtige Investitionsentscheidungen maßgeblich für den späteren wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Ordination. Vor allem bei der Gründung einer Praxis sollten Sie zwischen absolut notwendigen und „nice to have“ Investitionen unterscheiden. Oft ist es besser, bestimmte Anschaffungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu tätigen, wenn die Praxis bereits Gewinne ausweist. 

Je mehr Kostenvoranschläge Sie von den Anbietern einholen, um so konkreter wird Ihre Investitionsplanung. Als Reserve für etwaige Kostenüberschreitungen werden 5 bis 10 Prozent der Gesamtsumme empfohlen.

Die Planung sollte jedenfalls zeitgerecht, d.h. zumindest 6 bis 12 Monate vor Eröffnung starten, um alle Eventualitäten und Fristen einzukalkulieren.

Bei der Praxisgründung ist es wichtig, die Betriebskosten der ersten Monate zu berücksichtigen und für entsprechende Liquidität zu sorgen.  Mitunter dauert es bis zu sechs Monate, bis aus dem Praxisbetrieb heraus so viel Geld erwirtschaftet wird, dass auch alle laufenden Ausgaben inklusive der privaten Lebenshaltungskosten gedeckt sind. Die Etablierung der Praxis und der entsprechende Patientenzustrom erfordern Zeit. Kassenleistungen werden manchmal erst gegen Ende des Folgequartals ausgezahlt. 

Nützliche Tools zum Business- und Liquiditätsplan (Smart Planner) finden Sie auf der Homepage der Bank Austria.

Eigenfinanzierung

Die erforderlichen Mittel für die Praxis werden vom Inhaber bzw. durch die Gesellschafter der Gruppenpraxis selbst aufgebracht. Zum Beispiel durch Bar- oder Sacheinlagen – Bargeld, Spareinlagen, Erlös aus Anlagenverkauf etc.

Fremdfinanzierung

Die für die Praxis erforderlichen Geldmittel werden nicht vom Arzt selbst eingebracht, sondern von dritter Seite – also von anderen Personen, Kreditinstituten oder öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt.

Der Anteil von Eigenkapital am gesamten für eine
Praxis erforderlichen Kapital wird als Eigenkapitalquote bezeichnet und stellt eine wichtige betriebliche Kennzahl dar. Grundsätzlich gilt: Je höher die Eigenkapitalquote desto besser. Allerdings kann in einigen Fällen ein hö­herer Fremdkapitalanteil aus betriebswirtschaftlichen oder steuerlichen Gründen durchaus sinnvoll sein. 

Fremdfinanzierungsarten

Förderungen

In einigen Bundesländern und Gemeinden gibt es für die Erstniederlassung von Ärzten spezielle Förderungen, die mitunter auch fachspezifisch unterschiedlich sind. Durch solche Förderungen können Kreditkosten gesenkt oder auch Landeshaftungen übernommen werden.

Lieferantenkredite

Bei der Lieferung von medizinisch-technischen Geräten oder diversen Verbrauchsgütern räumen Lieferanten oft langfristige Zahlungsziele ein. Es ist unter Umständen günstiger, angebotene Skonti zu nutzen, ein Vergleich mit einer Finanzierungsalternative wie dem Betriebsmittelkredit sollte jedenfalls angestellt werden.

Bankkredite

Allgemeine Finanzierungsgrundsätze

  • Bei der Kapitalaufnahme und -verwendung ist auf die Fristenkonformität zu achten: Langfristige Investitionen sind aus Eigenmitteln bzw. langfristigem Fremdkapital zu finanzieren. Kurzfristige Investitionen können kurzfristig finanziert werden. D.h. die Kreditlaufzeit soll der Nutzungsdauer des angeschafften Anlagegutes entsprechen.
  • Es müssen die liquiden Mittel zur Rückführung des Kredites zur Verfügung stehen (siehe Liquiditätsplan)
  • Jede Finanzierung muss sich wirtschaftlich rechnen, d.h. sie muss mehr bringen als Zinsen, Spesen und Rückzahlung ausmachen. 
  • Langfristige Investitionskredite werden aus Gewinnen und eventuell verdienten Abschreibungen (siehe CashFlow), kurzfristige Betriebsmittelkredite aus dem Umsatz rückbezahlt. 
  • Bei einer Umsatzerhöhung werden auch möglicherweise mehr Betriebsmittel benötigt. 
  • Die Bereitstellung von Sicherheiten (Barmittel, Liegenschaft, Lebensversicherung, Sparguthaben etc.) kann die Kosten bzw. Verzinsung eines Kredites geringer halten. 

Betriebsmittelkredit

Ein Betriebsmittelkredit wird auch als Dispositions- oder Betriebsmittelrahmen bezeichnet. Darunter versteht man einen immer wieder ausnutzbaren Kredit im Rahmen eines vereinbarten Höchstbetrages – „revolvierend ausnutzbar“. Er dient zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen in der Praxis und dem Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsschwankungen. Beispiele: Lohn- und Betriebskosten, Wareneinkauf, Außenstände etc. – jeweils bis zum Einlangen der offenen Forderungen.

Investitionskredit 

Diese Kreditform dient der Finanzierung des Anlagevermögens, die der Ordination mittel- bis langfristig zur Verfügung stehen. Die Kreditvaluta ist im Gegensatz zum Betriebsmittelkredit nur einmalig ausnutzbar, daher auch die Bezeichnung Einmalbarkredit. 

Beispiele: Ordinationsräumlichkeiten, Praxiseinrichtung, medizinische Geräte, EDV etc.

Bei der Neugründung oder der Übernahme einer Ordination wird dieser Kredit auch als Existenzgründungskredit bezeichnet. Die Rückzahlung erfolgt in regelmäßigen Pauschal- oder Kapitalraten. 

Tilgungsfreier Zeitraum: Während dieser Zeit, am Beginn der Kreditlaufzeit, werden nur die Zinsen gezahlt und kein Kapital rückgeführt. Dies ist besonders bei Praxisneueröffnungen empfehlenswert, da die ersten Einnahmen zeitversetzt einlangen bzw. in der Anlaufphase noch nicht die entsprechende Auslastung gegeben ist. 

Zinssatzgestaltung

  • Variable Verzinsung: Der Kreditzinssatz wird abhängig von der jeweiligen Marktentwicklung angepasst. 
  • Indikatorgebundener Zinssatz: Hier wird ein Indikator (zumeist der 1- oder 3-Monats-Euribor) und ein Aufschlag bzw. eine Marge vereinbart, die auch im Kreditvertrag festgeschrieben wird. 
  • Fixzinssatz: Um sich gegen mögliche steigende Zinsen abzusichern, kann auch ein Fixzinssatz für einen gewissen Zeitraum vereinbart werden. Zu beachten ist, dass bei einer vorzeitigen Rückführung oder Teiltilgung ein Pönale verrechnet wird, da sich die Bank fristenkonform refinanziert hat. 

Leasing – Nutzen statt Kaufen!

Leasing gibt Ihnen die Möglichkeit der Nutzung Ihrer Investitionsgüter ohne diese zu kaufen und somit Ihre Liquidität zu erhalten.

Vorteile:

  • Bilanz wird geschont:
    Eigenkapital Ihres Unternehmens bleibt unberührt. Sie zahlen nur die Nutzung des Leasingojektes. Investitionen über Leasing müssen in Ihrer Bilanz nicht aktiviert werden, das schont die Bilanzstruktur (Stichwort Bilanzrating) und stellt damit einen massiven Vorteil gegenüber anderen Finanzierungsformen dar.
  • Liquidität bleibt erhalten:
    Finanzierungsdauer richtet sich nach der Nutzungsdauer des Leasingobjektes, was wiederum die Liquidität fördert
  • Nutzung von Steuervorteilen:
    Soweit steuerlich vorgesehen, können Unternehmer die Leasingraten als Mietaufwand absetzen (steuerliche Themen sollten mit dem Steuerberater vorab geklärt werden).

Leasing bietet sich für den allseits bekannten KFZ-Bereich wie auch für Mobilien und Immobilien an.

  • KFZ-Leasing: Neu- und Gebrauchtwagen nicht älter als 36 Monate, markenunabhängig, Motorräder / Mopeds (neu)
  • Mobilienleasing:  z.B. medizinisch-technische Geräte
  • Immobilien:  z.B. Gemeinschaftspraxen, Zinshäuser

Welche Arten des Leasings gibt es grundsätzlich?

Vollamortisationsleasing

Hier wird der Anschaffungswert zur Gänze im Zuge der Leasinglaufzeit getilgt

Teilamortisationsleasing (=Restwertleasing)

Während der Grundvertrags wird nur ein Teil der Anschaffungskosten durch die Leasingraten amortisiert. Der Amortisationsanteil entspricht in der Regel der wertmäßigen Senkung.

Operating Leasing (KFZ-Bereich)

Hier steht die Gebrauchsüberlassung im Vordergrund. Im Vertrag wird kein Restwert angeführt, da das Leasinggut nach der Vertragsdauer wieder rückgestellt wird. Oft wird diese Art des Leasings auch noch mit verschiedenen Optionen erweitert (Service, Reifen, Reparaturen etc.). Somit kann hiermit eine fixe Kostengestaltung und Planungssicherheit erreicht werden.

Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Leasingsonderform, bei der die Bilanzierung des Leasinggutes beim Leasingnehmer stattfindet (aktuelles Thema „Investitionsprämie“).

In Welcher Höhe ist die Einbringung von Eigenmitteln möglich?

  • Leasingentgeltvorauszahlung (=Anzahlung)
    Max. 30 Prozent des Anschaffungswertes
  • Leasingentgeltvorauszahlung + Depot
    Max. 50 Prozent der Anschaffungskosten

Die Anzahlung verringert das offene Obligo und somit auch die monatliche Rate.

Das Depot wird für die Dauer des Leasingvertrages bei der Leasinggesellschaft mit dem Leasingzinssatz veranlagt. Am Ende der Laufzeit wird der Betrag mit dem Leasingrestwert gegengerechnet und vermindert diesen.

Beide Varianten dienen dazu, die monatliche Belastung (=Leasingrate) den Wünschen entsprechend darzustellen bzw. etwaige Liquiditätsüberschüsse sinnvoll einzusetzen.

Optionen am Ende der Vertragslaufzeit?

  • Abschluss Folgeleasingvertrag
  • Kauf des Leasingobjektes 
  • Verlängerung des Leasingvertrages
  • Rückgabe des Objektes

Beispiel KREDIT VS. LEASING

KFZ-Anschaffungswert EUR 30.000,00 

KreditLeasing
Restwert0,0010.200,00
Rate565,00*379,00*

KFZ-Anschaffungswert EUR 30.000,00

Finanzierungswert27.000,0030.000,00
Eigenmittel0,003.000,00
Laufzeit60 Monate60 Monate
Restwert0,0010.200,00
Rate508,00*325,00*

*Berechnungszinssatz nicht tagesaktuell!

Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater und auch das StarterCenter der Bank Austria informieren Sie gerne über alle Details zum ExistenzgründungsKredit und unterstützen Sie bei Ihrer Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung, um eine optimale Lösung für Sie zu finden.

Weitere Informationen zum StarterCenter und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage unter bankaustria.at/startercenter und https://www.bankaustria.at/freie-berufe-aerzte.jsp.

Kontakt

UniCredit Bank Austria
StarterCenter
Tel.: +43(0)50505 – 40350
E-Mail: st***********@un************.at
Web: www.bankaustria.at

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