Vorarlberg war das erste Bundesland, das Anfang 2018 die e-Medikation flächendeckend eingesetzt hat. Danach folgten die Steiermark und Kärnten. Mittlerweile verwenden bereits 1622 Ärztinnen und Ärzte sowie 344 Apotheken diese Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Rund 7,4 Millionen Verordnungen wurden bereits in e-Medikation gespeichert.
Die nächsten Bundesländer für den österreichweiten Rollout folgen im Herbst mit Tirol und Salzburg, Oberösterreich startet Ende des Jahres. Niederösterreich, Burgenland und Wien folgen im ersten Halbjahr 2019. Mit 19. September 2019 wird die e‑Medikation in ganz Österreich dann flächendeckend im Einsatz sein.
„Die Sozialversicherung hat sich lange und intensiv für dieses großartige Projekt eingesetzt,“ erklärt Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstands der österreichischen Sozialversicherungsträger. „Umso mehr freuen wir uns, dass die e-Medikation nun bereits in drei Bundesländern für unsere Versicherten in den Arztordinationen und Apotheken zum Einsatz kommt und auch spürbar wird. Denn unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Wir wissen, dass drei Arzneimittel gemeinsam eingenommen – statistisch gesehen – bereits drei Wechselwirkungen auslösen könnten. Fünf Arzneimittel hingegen lösen theoretisch bereits zehn Wechselwirkungen aus. Dabei sind besonders auch die rezeptfreien Medikamente zu beachten, die eine überproportional hohe Rate an Wechselwirkungen verursachen. Mengenmäßig betrachtet ist jede zweite Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein rezeptfreies Präparat. Daher sind wir überzeugt davon, dass unser Gesundheitssystem mit der e-Medikation einen gewaltigen Entwicklungssprung in Richtung Patientensicherheit machen kann“.
„Dass die Einführung der e-Medikation bisher im Großen und Ganzen reibungslos über die Bühne gegangen ist, ist nur durch die intensive Zusammenarbeit und den Einsatz aller Beteiligten im Gesundheitswesen gelungen“, ist Biach überzeugt. „Denn nur, wenn alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken konstant und vollständig Daten in e-Medikation erfassen, bringt die e-Medikationsliste ihren vollen Nutzen für alle Beteiligten. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österrreichischen Ärztekammer dazu: „Die e-Medikation ist ein schönes Beispiel für eine gelungene Kooperation von allen Beteiligten, denn die Patientensicherheit steht für uns alle an erster Stelle. e-Medikation ist auch ein wichtiger und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen: die Patientensicherheit wird erhöht und Ärzte werden durch die Prüfung potenzieller Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder Doppelverschreibungen wirksam bei ihrer Arbeit unterstützt.
Dr. Edgar Wutscher, stv. Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer, ergänzt: „In Tirol wird die e-Medikation im Laufe des September installiert. Für uns Ärzte kann es ein Vorteil sein, wenn wir vor allem bei Fremdpatienten rasch die Medikamente einsehen können. Dies ist in der täglichen Arbeit und vor allem im Interesse des Patienten und seiner Sicherheit ein großer Vorteil. Weiters kann es auch in der Problematik von Doppelmedikationen und übermäßiger Einnahme von Medikamenten durch Patienten (=Suchtverhalten) zu Verbesserungen kommen. Besonderen Vorteil hat die e-Medikation in der Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten und den Spitälern, aber auch zwischen Allgemeinmedizinern und niedergelassenen Fachärzten“.
Der Hauptverband hat nun auch mit der Österreichischen Apothekerkammer einen Vertrag zur e-Medikation abgeschlossen und ein gemeinsames Vorgehen zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen vereinbart. Demnach erhalten Apotheken (wie auch Ärztinnen und Ärzte) einen Zuschuss zu den EDV-Wartungskosten von € 20,- pro Monat. Mit diesem Zuschuss werden die mit der Installierung und Schulung, Anpassung der Hard- und Software und dem Betrieb der e-Medikation verbundenen Aufwendungen gefördert. Im Gegenzug wurden die Berufspflichten der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen der e-Medikation (Wechselwirkungsprüfung, Prüfung der Kontraindikation und unerwünschter Doppelmedikation, sowie Information und Beratung der Patientinnen und Patienten) vertraglich festgelegt.
„Die Apothekerinnen und Apotheker Österreichs arbeiten seit über zehn Jahren bei der Entwicklung der e-Medikation mit größtem Engagement mit und stehen mit voller Überzeugung hinter der e-Medikation. Mit der e-Medikation wird das für die Patienten so wichtige Vieraugen-Prinzip in Form der Zusammenarbeit des behandelnden Arztes und des betreuenden Apothekers digitalisiert und professionalisiert. Dies ist für die Arzneimittelsicherheit von größter Wichtigkeit, dient es doch der Behandlungsqualität jedes einzelnen Patienten. Die Vernetzung von Arzt und Apotheker ermöglicht es, ein effizientes Sicherheitsnetz für Patientinnen und Patienten aufzuziehen und arzneimittelbezogene Probleme ehebaldigst zu erkennen. Damit leisten die Gesundheitsberufe einen wesentlichen Beitrag für einen sicheren und effizienten Einsatz von Arzneimitteln. Mit den vorliegenden Vereinbarungen setzen Ärzte und Apotheker gemeinsam ein deutliches Zeichen, die Digitalisierung zu nutzen, um die Patienten und deren Behandlungs- und Lebensqualität in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu stellen“, zeigt sich Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer, mit dem neuen Vertrag zwischen Apothekerkammer und Hauptverband zufrieden.