Causa Rainer – Ex-KAV-Arzt blitzt mit Klage auf Wiedereinstellung ab

Lungenfacharzt Gernot Rainer ist mit seiner Klage gegen den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) abgeblitzt. Das Arbeits- und Sozialgericht hat sein Bestreben nach einer Wiedereinstellung abgelehnt, wie “Die Presse” am Montagabend online berichtete. Rainer hatte die Nicht-Verlängerung seines Dienstvertrags auf sein gewerkschaftliches Engagement zurückgeführt und den KAV geklagt.

Der Prozess mit mehreren Terminen und diversen Zeugeneinvernahmen hatte sich über fünf Monate gezogen und wurde Ende November geschlossen. Sechs Monate danach erging nun die Entscheidung des Richters. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rainers Anwalt Christoph Völk hatte bereits im Vorfeld angekündigt, im Fall einer aus Sicht Rainers negativen Entscheidung in Berufung gehen zu wollen. Der Mediziner selbst bekräftigte dies gegenüber der “Presse”. Damit wird die Causa vor dem Oberlandesgericht Wien landen. Sowohl Rainer als auch Völk waren am Montagabend für die APA nicht erreichbar.

Rainer war bis Ende April 2016 auf Basis eines befristeten Vertrags im Otto-Wagner-Spital tätig. Vor dessen Auslaufen suchte er beim städtischen Spitalsbetreiber um eine Daueranstellung an, diese wurde allerdings von der im KAV zuständigen Kommission abgelehnt.

Der Hauptgrund: Im Personalbogen wurde der Mediziner in den Punkten “Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien” und “Identifikation mit den Gesamtinteressen der Dienststelle” negativ beurteilt. Der Arzt führte dies auf seine Obmannschaft bei der von ihm gegründeten Ärztevertretung “Asklepios” bzw. seine öffentlich geäußerte Kritik am neuen Arbeitszeitgesetz in den Gemeindespitälern zurück. Vor dem Arbeitsgericht hatte er Diskriminierung geltend gemacht. Im Urteil heißt es laut “Presse” nun, die Beendigung des Vertrages sei aus rein sachlichen Gründen, nicht wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit erfolgt.

Einen Kommentar posten