Der Beruf

Krankheiten sind so alt wie die Menschheit selbst. Und genauso lange gibt es Menschen, die versuchen, diese zu heilen. Zu diesen Menschen zählst du nun! Nach jahrelangem Studium, darfst du den Beruf des Arztes ergreifen und beginnen zu praktizieren. Doch wohin wird dich dieser Weg führen – Bleibst du in Österreich oder gehst du doch gar ins Ausland?

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Nachfolgend findest du allgemeinen Informationen zur klinischen Ausbildung im In- und Ausland. 

Inland

Endlich fertig… und jetzt eröffne ich meine eigene Privatklinik – oder? Nein!

Nun brauchst du eine neunmonatige postpromotionelle Ausbildung – die sogenannte „Basisausbildung“. Anschließend brauchst du weitere 39 Monate Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin oder eine 63-monatige Facharztausbildung um selbstständig den Arztberuf ausüben zu dürfen.

Deine Ausbildung ist nur in anerkannten Ausbildungsstätten nach Eintragung in die Ärzteliste im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses möglich. Die Berufsberechtigung als Turnusärztin bzw. Turnusärztin beschränkt sich auf diejenige Ausbildungsstätte, mit der du in der Ärzteliste eingetragen bist. Das bedeutet, dass du keine ärztliche Tätigkeit außerhalb dieses Krankenhauses – zum Beispiel in Belegspitälern – ausüben kannst und darfst.

Anmeldung zur Basisausbildung

Nach Abschluss des Studiums ist der erste Schritt die Bewerbung zur Basisausbildung. Die Anmeldung dazu gestaltet sich je nach Krankenanstaltenverbund oder Krankenanstalt unterschiedlich. Manche Anstalten bieten die Möglichkeit einer Onlinebewerbung mittels Formular und bei anderen muss man sich per E-Mail oder postalisch bewerben. Nachfolgend findest du eine Auflistung der Bewerbungsmodalitäten nach Bundesländern geordnet.

Um einen ersten Überblick über die beruflichen Möglichkeiten, die Krankenhäuser und Abteilungen zu bekommen empfiehlt sich die Website https://www.aerztekammer.at/ausbildungsstaettenverzeichnis. Hier findest du Informationen zu den akkreditierten Ausbildungsstellen der österreichischen Krankenhäuser.

Österreichweit

Alle Informationen zur Anmeldung in der Vinzenz Gruppe können im DoctorsPoint unter https://www.vinzenzgruppe.at/doctorspoint/ gefunden werden.

Die Bewerbung bei den Barmherzigen Brüdern richtet man am besten direkt an die Ärztliche Direktion des jeweiligen Klinikums. Die Kontaktdaten findest du unter https://www.barmherzige-brueder.at/.

Wien

Die Voranmeldung für einen Platz bei der Gemeinde Wien (Wiener Gesundheitsverbund) erfolgt online unter: https://ausbildung.gesundheitsverbund.at/aerztliche-ausbildung/.

Niederösterreich

Nähere Informationen zur Anmeldung und Bewerbung in der NÖ Landesgesundheitsagentur sowie die Kontaktpersonen finden sich unter https://www.landesgesundheitsagentur.at/karriere-1/ausbildung-medizin-ausbildung-pflege.

Burgenland

Die Krankenhäuser Güssing, Oberpullendorf, Oberwart und Kittsee werden von der Burgenländischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. (KRAGES) verwaltet. Um die Basisausbildung im Burgenland zu beginnen, musst du dich direkt bei der KRAGES unter ka******@kr****.at bewerben. Weitere Infos findest du unter https://www.krages.at/ausbildung-und-karriere/aerzteausbildungen.html.

Alle Infos zum Krankenhaus in Eisenstadt von den Barmherzigen Brüdern lassen sich unter https://www.barmherzige-brueder.at/site/eisenstadt/home/ finden.

Oberösterreich

Die meisten Krankenhäuser werden über die Oberösterreichische Gesundheitsholding verwaltet. Weiters gibt es noch das Allgemein öffentliche Krankenhaus St. Josef in Braunau am Inn – ein Ordenskrankenhaus der Franziskanerinnen von Vöcklabruck, die Häuser der Barmherzigen Schwestern in Ried und Linz sowie die Barmherzigen Brüder in Linz.

Die Bewerbung an das A.ö. Krankenhaus St. Josef Braunau richtest du am besten per Mail an be*******@kh**.at oder an Dr. Helene Mayerhofer, Leitung Personalmanagement, A.ö. Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH, A-5280 Braunau, Ringstraße 60. Weitere Informationen sind unter dem Link https://www.khbr.at/karriere/ zu finden.

Informationen zu den übrigen Kliniken findest du unter:

Salzburg

Die Bewerberinnen und Bewerber werden vom Managementbereich Personal der Salzburger Landeskliniken zu den regelmäßig stattfindenden Hearings eingeladen. Im Rahmen des Termins können die Möglichkeiten für die Basisausbildung und weiterführende Ausbildungsoptionen besprochen werden. 

Weitere Informationen gibt es unter http://www.salk.at/11656.html.

Steiermark

Um seine Ausbildung in der Steiermark beginnen zu können, muss man sich bei der KAGes bewerben. Alle Informationen und Kontaktdaten findest du unter https://www.kages.at/beruf-karriere.

Kärnten

Die KABEG hat den Folder „Karriere in Kärnten – Medizinische Ausbildung und ärztliche Stellen“ herausgebracht. Dieser Folder gibt allgemeine Informationen über die Ausbildungsorte und die Anmeldung. Zu finden unter http://www.kabeg.at/karriere/basisausbildung-medizin/.

Tirol

Die Bewerbung sowie der Informationsaustausch in Tirol erfolgt über das Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH (AZW). Alle Informationen zu den Möglichkeiten und der Anmeldung finden sich unter https://www.azw.ac.at/page.cfm?vpath=medizin4.

Vorarlberg

Die Vorarlberger Landeskrankenhäuser bieten unter folgendem Link weitere Informationen, sowie eine Online-Anmeldung: https://www.landeskrankenhaus.at/karriere/.

Wie kann ich mich in die Ärzteliste eintragen lassen?

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt muss sich vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit bei der jeweils zuständigen Ärztekammer zur Eintragung in die Ärzteliste melden! Die Eintragung in die Ärzteliste erfolgt in der Standesführung der jeweiligen Landesärztekammer.

Achtung: Der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin meldet dich nicht an die Ärzteliste – das musst du unbedingt selbst erledigen. Es besteht keine Möglichkeit, dich rückwirkend in die Ärzteliste eintragen zu lassen. Du verlierst somit Ausbildungszeit, wenn du dich nicht rechtzeitig einträgst! Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. als wissenschaftliche Mitarbeiterin kann man sich nicht in die Ärzteliste eintragen und daher auch keine Ausbildungszeit anrechnen lassen.

Du musst bei der Ärztekammer auch unbedingt die Beendigung eines Dienstverhältnisses oder das Wechseln des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin unverzüglich melden. Dies ist auch wichtig, damit du nicht unnötig Kammerumlagen zahlen musst!

Worauf muss ich aufpassen, wenn ich eine Ausbildungsstätte suche?

Manche Stellen sind zeitlich oder fachlich begrenzt! Das heißt, dass in manchen Krankenhäusern die Facharztausbildung nur teilweise absolviert werden kann und man die restliche Zeit in anderen Krankenhäusern machen muss. 

Die Krankenanstalten müssen die Ausbildungsstelle unbedingt melden, sonst gilt die absolvierte Arbeit nicht als Ausbildungszeit! Du solltest dir somit unbedingt einen Auszug aus dem Ausbildungsstättenverzeichnis der Ärztekammer holen, auf dem du genau erkennen kannst, in welcher Klinik wie viele Stellen ausgeschrieben sind.

Achtung: Es ist auch möglich, dass du in einem Krankenhaus arbeiten darfst, jedoch keine Ausbildungsstelle frei ist. Das bedeutet, du kannst dir diese Zeit nicht für den Turnus anrechnen lassen! Bei deiner Ausbildungsstätte muss es sich um eine anerkannte Ausbildungsstätte handeln, welche im Rahmen der Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin für Allgemeinmedizin sämtliche Krankenanstalten einschließlich Universitätskliniken, sowie Lehrpraxen und Lehrambulatorien sind.

Beachte auch, dass eine Ausbildungsberechtigung eines Krankenhauses zeitlich begrenzt sein kann. Kontrolliere daher immer, ob zum jeweiligen Zeitpunkt eine Berechtigung vorliegt! 

Private Krankenanstaltenverbände rotieren häufig innerhalb des Verbands. Das bedeutet, dass du nicht nur an einer dieser privaten Krankenanstalten arbeiten wirst, sondern für diverse Fächer in andere Häuser wechseln musst. 

Ausbildungszeiten im Rahmen einer Lehrpraxis sind in der Gesamtdauer von maximal zwölf Monaten anrechenbar.

Kliniken und Verbände in Österreich

Ausland

Aufgrund der schlechten Ausbildungsbedingungen in Österreich, beschließen immer mehr Studentinnen bzw. Studenten Österreich zu verlassen und Ihre Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Laut einer Studie der HochschülerInnenschaften (ÖH) der Medizinuniversitäten in Wien, Graz und Innsbruck gaben 57,4 Prozent aller Medizinstudentinnen bzw. Medizinstudenten an, nach ihrem Abschluss ins Ausland zu wechseln. Bei den Studentinnen bzw. Studenten aus dem letzten Studienabschnitt gaben 52,9 Prozent an ins Ausland gehen zu wollen.

Deutschland

Um in Deutschland ärztlich tätig werden zu dürfen, ist eine Meldung bei der örtlich zuständigen Approbationsbehörde nötig. Welche Unterlagen du für die Erteilung der Approbation benötigst, erfährst du bei den zuständigen Approbationsbehörden des jeweiligen Bundeslandes: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aus-weiter-fortbildung/ausbildung/zustaendige-stellen-zur-erteilung-der-approbation/.

Die Landesärztekammern sind auch für die Anerkennung von ärztlichen Diplomen zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin bzw. Facharzt zuständig. Die dafür erforderliche EU-Konformitätsbescheinigung erhältst du bei der Österreichischen Ärztekammer. Ärztinnen bzw. Ärzte in Ausbildung (bzw. „Weiterbildung“) haben die Möglichkeit, Teile der Facharztausbildung oder Teile der  Ausbildung  zur Ärztin bzw. zum Arzt für  Allgemeinmedizin  in Deutschland zu absolvieren und auf die Ausbildung im jeweiligen Sonderfach, bzw. auf die Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin in Österreich anrechnen zu lassen. Hierbei sind die österreichische Ausbildungsordnung und weitere Kriterien genau zu beachten. Desweiteren ist es auch möglich, die gesamte Facharztausbildung in Deutschland zu absolvieren.

Planst du, die gesamte Facharztausbildung in Deutschland zu absolvieren, so erkundige dich bitte bei der zuständigen deutschen Landesärztekammer, welche Kriterien für die Zulassung zur Facharztprüfung im jeweiligen Bundesland gelten.

Anrechnung deutscher Ausbildungszeiten in Österreich

Einem Antrag auf Anrechnung von in Deutschland absolvierten Ausbildungszeiten muss die Weiterbildungsermächtigung des jeweiligen Chefarztes oder der jeweiligen Chefärztin, sowie ein ausführliches Zeugnis über deine Tätigkeit beigelegt werden (Auskünfte über die zur Weiterbildung befugten Ärztinnen bzw. Ärzte erhältst du bei den deutschen Landesärztekammern).

Diese Dokumente sind gemeinsam mit dem Antragsformular (erhältlich zum Download auf https://www.aerztekammer.at/ unter den Begriffen „Ausbildung“ oder „Ausbildung im Ausland“) im Wege der Landesärztekammer eines österreichischen Bundeslandes bei der Österreichischen Ärztekammer einzureichen. 

Die gesamte österreichische Ausbildungsordnung für den Arzt und die Ärztin für Allgemeinmedizin, sowie für die Sonderfächer kann auf https://www.aerztekammer.at/ unter dem Begriff „Ausbildung“ nachgelesen werden. Generelle Informationen zur Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten findest du unter https://www.aerztekammer.at/ unter  „Ausbildung  –  Ausbildung im Ausland: Anrechnung“.

Schweiz

Informationen zur Ausbildung in der Schweiz findest du unter http://www.fmh.ch/.

Die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union machen es möglich: Europäische Examina werden vollständig anerkannt. Das garantiert allen europäischen Medizinerinnen bzw. Mediziner nach einer formalen Bestätigung durch die Schweizer Medizinalberufekommission (MEBEKO) den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. 

Die Schweiz bietet gute Arbeitsbedingungen, jedoch werden ausländische Arbeiterinnen bzw. Arbeiter nicht unbedingt mit offenen Armen empfangen. Auch werden oft sprachliche Barrieren unterschätzt. Denn je nach Kanton sind gute Italienisch- und/oder Französischkenntnisse erforderlich. 

Die Bewerbung kannst du direkt an das Spital deiner Wahl richten, an dem dann ein landesübliches Bewerbungsverfahren durchläuft. Da die Arbeitsverträge in der Weiterbildungszeit grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt sind, haben sich viele Krankenhäuser zu Verbünden zusammengeschlossen, die dem Kandidaten und der Kandidatin eine Rotation ermöglichen und ständige Neubewerbungen obsolet machen. Achte aber darauf, dass Universitätskrankenhäuser und Kantonskrankenhäuser zu unterschiedlichen Kategorien gehören und man in beiden gearbeitet haben muss. 

Die Schweiz hat noch ein weiteres Ass im Ärmel. Wer drei Jahre als Assistenzärztin bzw. als Assistenzarzt gearbeitet hat, erhält automatisch den Titel „praktische Ärztin“ bzw. „praktischer Arzt“. Zwar ist dieser in der Schweiz so gut wie wertlos, doch in Deutschland wandelt er sich via Anerkennung zum Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin. Na dann, Gruezi!

United States of America

USMLE

Beim USMLE (United States Medical Licensing Examination) handelt es sich um eine, aus drei STEPs bestehende Prüfung. Diese Prüfung ist notwendig für die ärztliche Approbation in den USA.

Der USMLE beurteilt die Fähigkeit eines Arztes bzw. einer Ärztin das gelernte Wissen umzusetzen und anzuwenden. Zur Beurteilung ob der Kandidat oder die Kandidatin dazu bereit ist den Arztberuf in den USA auszuüben sind diese 3 Prüfungen notwendig. Nur so können Wissen, Konzepte, Prinzipien und grundlegende Skills überprüft werden. Das Ziel des USMLE ist die Erhaltung von hoher Qualität der ärztlichen Tätigkeit in der Klinik.

Step 1, sowie Step 2 CK (Clinical Knowlegde) sind Computer basierte Tests und können in Testcenter auf der ganzen Welt absolviert werden. In Österreich gibt es kein Testcenter, die nächstgelegenen sind in München, Frankfurt, Berlin und Zagreb. Die praktischen Teile also Step 2 CS (Clinical Skills) und Step 3 können nur Testcenter in den USA absolviert werden.

Was wird in den jeweiligen Abschnitten überprüft?

Im Step 1 wird das Medizinische Grundwissen, sowie das Wissen zu einzelnen Organsystemen überprüft.

Die Prüfung besteht aus ca. 325 Multiple-Choice-Fragen, die in 7 Blöcke zu je 60 Minuten geteilt sind. Der Test dauert inklusive Mittagspause in etwa acht Stunden.

Step 2 wird in den theoretischen (Clinical Knowlegde) und den praktischen (Clinical Skills) unterteilt. Der theoretische Teil dauert insgesamt neun Stunden und besteht aus 355 Fallbeispielen (ebenfalls im Multiple-Choice-Format), aufgeteilt auf acht Blöcke mit einer Länge von je 60 Minuten. Der praktische Teil des Step 2 besteht aus zwölf Fällen. Dabei hat man pro Fall 15 Minuten Zeit sich den Patienten anzusehen und danach 10 Minuten Zeit das Statusblatt auszufüllen. Die praktische Testsession des Step 2 dauert ungefähr acht Stunden und kann nur in gewissen Zentren in den USA absolviert werden.

Der dritte und letzte Abschnitt, Step 3, konzentriert sich auf den Patientenumgang und deren Behandlung. Am ersten Tag werden innerhalb von 7 Stunden ca. 260 Multiple-Choice-Fragen, aufgeteilt auf 6 Blöcke zu je 60 Minuten geprüft. Der 2. Tag dauert 9 Stunden und beinhaltet einen Multiple-Choice-Test mit ca. 200 Fragen, aufgeteilt auf 6 Blöcke zu je 45 Minuten, sowie  13 CCS (computer-based case simulations). Diese Step kann wie Step 2 CS nur in den USA absolviert werden.

Wie meldet man sich für den USMLE an?

Die Anmeldung zu Step 1, Step 2 CK und Step 2 CS erfolgt für alle Bewerber außerhalb der USA oder Kanada über das ECFMG (Educational Commission for Foreign Medical Graduates). Für Step 3 erfolgt die Anmeldung über das FSMB (Federation of State Medical Boards)

Wie viel kostet der USMLE?

DescriptionFees
Application for ECFMG Certification$145
Step 1$965 + International Test Delivery Surcharge
Step 2 CK$965 + International Test Delivery Surcharge
Step 2 CS$1,600
Step 3$845

Bei weiteren Fragen kannst du das Internationale Büro der ÖAK kontaktieren:

Bereich Internationales, Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10-12, 1010 Wien
Tel: 01 51406 – 0
E-Mail: in***********@ae**********.at
https://www.aerztekammer.at/international

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