Verantwortung und Kompetenz für besondere Kinder und Jugendliche (VKKJ)

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1975 Gegründet

Über das Unternehmen

Die VKKJ ist aus einem Elternverein heraus entstanden. Zielsetzung war es, eine geeignete Versorgung für körper- und mehrfachbehinderte Kinder zu schaffen. Sämtliche Gründungsmitglieder waren betroffene Eltern. Ihr Anliegen war es, eine entsprechende Versorgung und Betreuung für ihre Kinder sicherzustellen.

Der VKKJ ist weder politisch noch konfessionell gebunden. Der Vereinigung ist es ein großes Anliegen, gemeinsam mit betroffenen Angehörigen und Institutionen zusammenzuarbeiten, um optimale Voraussetzungen für die Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu schaffen und ein Betreuungsangebot für Familien zu ermöglichen.

Seit dem Gründungsjahr 1975 ist die Organisation stetig gewachsen, hat ihr Angebot ausgeweitet und ist im Bereich Pädiatrie zu einer der führenden Einrichtungen geworden. Heute bildet die VKKJ die Dachorganisation für den ursprünglichen Verein mit Verwaltung, Geschäftsführung und dem Tageszentrum Wr. Neustadt sowie die beiden gemeinnützigen Gesellschaften in Wien und Niederösterreich. Den GmbHs sind die Ambulatorien der jeweiligen Bundesländer zugeordnet. Der Verein selbst ist 100 prozentiger Eigentümer der beiden gemeinnützigen Gesellschaften.

Die VKKJ arbeitet ohne Gewinnabsicht und wird zu 100 Prozent von externen Auftraggebern finanziert. Zu diesen gehören die Wiener Gebietskrankenkasse, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse sowie weitere Sozialversicherungsträger, der Fonds Soziales Wien und die Sozialabteilung des Landes Niederösterreich. Die VKKJ legt großen Wert darauf, mit den zur Verfügung gestellten Geldern ökonomisch und sparsam umzugehen.

Die wirtschaftliche Leitung der VKKJ obliegt der Geschäftsführung. Diese tagt in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand und ist für die strategische, organisatorische und wirtschaftliche Ausrichtung der Organisation verantwortlich. Der Vorstand wird alle vier Jahre durch die Generalversammlung gewählt. In der Regel sind die Vorstandsmitglieder selbst betroffene Angehörige. Der Vorstand setzt sich aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.

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