Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich (gemäß §15 Abs. 5 GuKG) umfasst insbesondere:
- Verabreichung von Arzneimitteln,
- Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen, intramuskulären und intravenösen Injektionen,
- Vorbereitung und Anschluss von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang, ausgenommen Transfusionen,
- Blutentnahme aus der Vene und aus den Kapillaren,
- Setzen von transurethralen Blasenkathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung,
- Durchführung von Darmeinläufen,
- Legen von Magensonden,
- Anleitung und Unterweisung von Patienten sowie Personen, denen gemäß § 50a oder § 50b Ärztegesetz 1998 einzelne ärztliche Tätigkeiten übertragen wurden, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung.
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